Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Aktive Optiker Marketing GmbH
Stand: 01.08.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aktive Optiker Marketing GmbH (im Weiteren Aktive Optiker Marketing GmbH genannt) für die Website aktive-optiker.de/ch/at/eu/com (im Weiteren aktive-optiker.de genannt) zur Teilnahme und Produktion von Werbemitteln in Deutschland und Österreich.
www.aktive-optiker.de sowie alle darin enthaltenen Layouts von Werbemitteln, Texte, Konzepte, Bilder von Personen und Produkten sind Eigentum der Aktive Optiker Marketing GmbH, Kirchweinberg 54, 70327 Stuttgart.
Jede unbefugte Nutzung der Inhalte, auch die teilweise und/oder veränderte Nutzung, wird strafrechtlich verfolgt.
Produkthinweis:
Die in den Werbeaktionen der Aktive Optiker Marketing GmbH eingesetzten Komplettbrillen sind Eigenmarken der X-ramvision GmbH und zu dem bekannten Einkaufspreis bei der X-ramvision GmbH erhältlich. Eine Teilnahme an den Werbeaktionen setzt nur eine anschließende Bestellung der beworbenen Fassungen (ohne Gläser) bei der X-ramvision GmbH voraus. Hierfür ist eine weitere Anmeldung auf der Website www.xramvision.eu erforderlich.
A Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers kein Vertragsbestandteil.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Kauf- bzw. Werklieferungs- und
Nutzungsverträge zwischen der Aktive Optiker Marketing GmbH und unseren Kunden / Auftraggebern, die durch Bestellung über aktive-optiker.de zustande kommen.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch übermittelten Bestellungen und werden mit der Bestellung durch den Auftraggeber bestätigt.
B Preise
Die auf der Website aktive-optiker.de genannten Preise sind gültig bis auf Widerruf. Preisänderungen werden rechtzeitig vor erneuter Auftragserteilung schriftlich bekannt gegeben. Bei Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Preise verstehen sich ab Werk, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die genannte Versandkostenpauschale bezieht sich je vom Auftraggeber angegebene Versandadresse, unabhängig von der zu versendenden Auflagenhöhe an die Versandadresse.
C Beworbene Ware, Auftragsausführung, Änderung und Stornierung von Aufträgen, Zahlung
1.
Die in den Werbeaktionen der Aktive Optiker Marketing GmbH eingesetzten Fassungen sind Eigenmarken der X-ramvision GmbH, Kirchweinberg 54, 70327 Stuttgart, und zu dem bekannten Einkaufspreis nur bei der X-ramvision GmbH erhältlich. Eine Teilnahme an den Werbeaktionen setzt nur eine anschließende Bestellung der beworbenen Fassungen (ohne Gläser) bei der X-ramvision GmbH voraus (Brillengläser können Sie weiterhin bei einem Lieferanten Ihrer Wahl beziehen). Hierfür ist eine weitere Anmeldung auf der Website www.xramvision.eu erforderlich.
Hinweis: Eine Teilnahme an den Prospekten verpflichtet Sie nicht zur Glasbestellung bei der X-ramvision GmbH. Bestellen Sie Ihre Gläser wie gewohnt bei Ihrem Lieferanten oder über www.xramvision.eu . Es steht Ihnen frei. Fassungen sind Eigenmarken und können nur über die X-ramvision GmbH bestellt werden.
2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Werbemittelproduktion fehlenden Daten (Logo und Anschrift) nach erstmaliger Auftragserteilung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Es besteht eine Mitwirkungspflicht. Sollte der Kunde nach Auftragserteilung seiner Mitwirkungspflicht trotz zweimaliger Erinnerung (spätestens jedoch nach 2 Wochen) nicht nachkommen und den gemeinschaftlichen Drucktermin hierdurch gefährden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bestellung des Auftraggebers von diesem periodischen Projekt auszuschließen.
Der Auftraggeber kann max. 2 Adresseindrucke für die Prospektrückseite bei erstmaliger Bestellung kostenfrei in Auftrag geben. Hierzu ist die Übermittlung eines Logos im eps-Format notwendig, sowie die Angabe der zu nennenden Kontaktdaten.
Nachträglich neu zu erstellende Adresseindrucke, Änderungen oder Anfahrtskizzen werden nach Aufwand berechnet, Kosten werden vor Arbeitsbeginn ermittelt und bekannt gegeben.
3.
Die Auftragsbearbeitung beginnt mit Auftragserteilung über die Onlinebestellung auf aktive-optiker.de. Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht die genannten Termine bis zur Druckfreigabe selbstständig einzuhalten um den gemeinschaftlichen Drucktermin nicht zu gefährden.
Bei Nichteinhaltung der Termine und trotz zweimaliger Erinnerung durch den Auftragnehmer ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bestellung des Auftraggebers von diesem periodischen Projekt auszuschließen.
4.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
5.
Änderungen können nach Druckfreigabe seitens des Auftraggebers nur noch kostenpflichtig erfolgen. Nach Freigabe sind Änderungen eines Auftrages nur möglich, wenn die Änderungen vor Beginn des Herstellungsprozesses telefonisch der Aktive Optiker Marketing GmbH mitgeteilt werden und der Änderungsprozess zeitlich noch vor Druckbeginn durchgeführt werden kann. Eine Druckfreigabe der Änderung durch den Auftraggeber ist zwingend notwendig.
Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Lieferanschrift, Versandart, etc.).
Aufgrund des erhöhten Aufwands können wir Änderungswünsche in diesem Produktionsprozess nur gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00 zzgl. MwSt. bearbeiten.
6.
Stornierungen können nur bis max. 1 Woche vor Druckbeginn auf der Website erfolgen.
Nach der Druckfreigabe, bzw. bis max. 1 Woche vor Druckbeginn, kann eine Stornierung nur telefonisch angenommen werden und nur gegen eine Stornogebühr in Höhe des bereits bestellten Papierwertes zzgl. MwSt. erfolgen. Nach Auftragserteilung bzw. Freigabe besteht seitens der Aktive Optiker Marketing GmbH keine Stornierungspflicht. Eine Stornierung erfolgt nur als Kulanzleistung in Verbindung der Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Stornogebühr.
Eine Stornierung bis max.1 Woche vor Druckbeginn ist nur erfolgt, wenn sie in schriftlicher Form (e-Mail ist ausreichend) von der Aktive Optiker Marketing GmbH bestätigt wird.
7.
Die Produktion der Werbemittel erfolgt erst nach 50%iger Bezahlung der Ware.
8.
Die Zahlung (Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug) erfolgt ausschließlich per Einzugsermächtigung, die einmalig vor der ersten Bestellung schriftlich einzureichen ist. 50% des Rechnungsbetrages werden automatisch nach der durch den Auftraggeber erteilten Druckfreigabe eingezogen und zwar an dem im Werbeplan genannten Termin (siehe Werbeplan), weitere 50% werden sofort nach dem Versand der Prospekte automatisch eingezogen und zwar an dem im Werbeplan genannten Termin (siehe Werbeplan). Bei Zahlungen, die per Bankeinzug nicht eingelöst werden, erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 15,00 zzgl. MwSt.
9.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papiermengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
10.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt D nicht nachgekommen ist.
11.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
12.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
D Lieferung
1.
Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Die Pflichten des Auftraggebers nach Abschnitt F bleiben unberührt.
2.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6.
Die Verpackungen sind dem Spediteur oder der im Namen des Auftraggebers vom Auftragnehmer beauftragten Druckerei zurückzugeben.
Die Möglichkeit die Verpackungen an die Aktive Optiker Marketing GmbH zurückzugeben besteht nicht.
7.
Für Versanddienstleister übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Das Versandrisiko geht bei der Übergabe des Auftragnehmers an den Versanddienstleister auf den Auftraggeber über.
E Eigentumsvorbehalt
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2.
Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
3.
Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
F Beanstandungen und Gewährleistungen
1.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
2.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
3.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
4.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft - zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sind - fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Jede Sendung, bei der eine äußerlich sichtbare Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur unter Feststellung des Schadens gegenüber dem Spediteur/Frachtführers anzunehmen.
6.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie zwischen älteren und neueren Auflagendrucken.
7.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
8.
Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
9.
Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation werden die Versandkosten ersetzt.
10.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
G Haftung
1.
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
2.
Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.
Die Haftung für die Richtigkeit der Herstellerangaben, Produktbeschreibungen, Produktabbildungen und Preisangaben sowie eventuelle Druckfehler oder technische Änderungen können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht übernehmen.
4.
Der Auftraggeber haftet für die von ihm eigenhändig online durchgeführten Preis-, Bild- und Laufzeitänderungen sowie der von ihm evtl. gewünschten Farbänderungen.
Der Auftraggeber ist selbst in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten verantwortlich, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, sofern diese nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
5.
Die Aktive Optiker Marketing GmbH lässt jede Form der angebotenen Werbemaßnahmen vor der Einstellung auf die Webseite aktive-optiker.de nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland wettbewerbsrechtlich prüfen. Die Aktive Optiker Marketing GmbH gestaltet die jeweiligen Werbemittel nach bestem Wissen und Gewissen.
Aufgrund der sich ständig ändernden Rechts- und Wettbewerbsvorschriften kann eine Haftung für den Einsatz der jeweiligen Werbemittel nicht gewährt werden. Es obliegt dem Auftraggeber, im Vorfeld eine individuelle juristische Prüfung einzuholen. Die Kosten einer juristischen Prüfung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird der Auftraggeber nach Einsatz eines Werbemittels abgemahnt, steht es dem Auftraggeber frei, die Abmahnung anzuerkennen oder gegen diese rechtlich vorzugehen. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer, der Aktive Optiker Marketing GmbH, besteht nicht.
H Periodische Arbeiten
Die Teilnahme an periodisch erscheinenden Prospekten ist nicht vertraglich gebunden. Ein Vertrag wird nur mit der jeweiligen Bestellung für jedes einzelne Projekt getroffen.
I Handelsbrauch und Urheber- bzw. Nutzungsrechte
1.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
2.
Für von der Aktive Optiker Marketing GmbH für die Durchführung von Werbemaßnahmen erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild-, Text- und Farbmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Urheberrecht).
3.
Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst sowie die Druckkosten für die Werbemittelherstellung, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Nutzungsrecht kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte werden in diesem Falle
erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts dem Auftraggeber bzw. dem Dritten übertragen.
4.
Bei Verletzung des Urheberrechts bzw. Nutzungsrechts ist der Auftraggeber gegenüber der Aktive Optiker Marketing GmbH oder Dritter schadensersatzpflichtig.
5.
Die Aktive Optiker Marketing GmbH behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und an Dritte zu versenden.
Die Aktive Optiker Marketing GmbH ist berechtigt, mit den Belegexemplaren auf aktive-optiker.de zu werben. Der Widerspruch des Kunden bedarf der Schriftform.
J Datenschutz
1.
Es wird gemäß § 33, Absatz 1 des BDSG sowie § 4 der Teledienst-Datenschutz-Verordnung darauf hingewiesen, dass die Daten der Anwender in maschinenlesbarer Form maschinell verarbeitet werden.
2.
Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt. Ihre Daten werden nicht verkauft oder in irgendeiner Form an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Die Aktive Optiker Marketing GmbH übermittelt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich dann an Dritte, wenn:
- die Übermittlung zur Durchführung der Angebote oder Services, die Sie in Anspruch nehmen wollen, notwendig ist;
- ein Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfe, den wir im Rahmen der Erbringung der Angebote oder Dienste einsetzen, diese Daten benötigt (solche Hilfspersonen sind, soweit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, nur insoweit zur Verwendung der Daten berechtigt, als dies für die Erbringung des Angebots oder Services notwendig ist);
- wenn eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt oder
- soweit dieses nötig ist, um eine missbräuchliche Verwendung unserer Angebote oder Services, insbesondere eine Nutzung unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aktive Optiker Marketing GmbH in gesetzlich zulässiger Weise zu unterbinden.
K Konkurrenzausschluss
Die Aktive Optiker Marketing GmbH beliefert alle Optiker-Unternehmen. Ein Konkurrenzausschluss findet nur über die PLZ-Angabe auf der Website aktive-optiker.de unter dem Punkt „Gebietsschutz“ statt. Vor Ihrer ersten Bestellung geben Sie die PLZs an, in denen ihr Werbemittel verteilt werden soll. Diese PLZs sind für sie solange geschützt, wie sie an Prospekten teilnehmen oder bis sie die PLZs ändern. Registrieren Sie nur Ihren Gebeitsschutz und nehmen nicht an Prospekten teil, wird Ihr Gebietsschutz auch nicht gültig. Ihr Anrecht auf den Gebietsschutz erhalten Sie mit der ersten Bestellung. Sie müssen an mindestens jedem 2. Prospekt teilnehmen, um das Anrecht auf den Gebietsschutz aufrecht zu erhalten. Nehmen Sie an weniger Prospekten teil, entfällt Ihr Gebietsschutz. Ist die PLZ bereits belegt kann dort kein weiteres Unternehmen werben. Die Aktive Optiker Marketing GmbH kann nicht prüfen, in welchen Verteilgebieten die Werbemittel letztendlich verteilt werden.
Im Rahmen der Auftragsvergabe ist die Aktive Optiker Marketing GmbH aber berechtigt, Unternehmen von Teilnahmen an Werbeaktionen auszuschließen, wenn bekannt ist, dass bereits Werbeaktionen im betreffenden PLZ-Gebiet eingesetzt werden. Eine Pflicht zur Prüfung besteht seitens der Aktive Optiker Marketing GmbH aber nicht.
L Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf den Verbund „Aktive Optiker“ hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
M Erfüllungsort, Gerichtstand und Wirksamkeit
1.
Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig, aus welchen Land heraus die Bestellung stattgefunden hat oder in welchem Land der Auftraggeber wohnhaft ist. Gerichtsstand ist der Sitz der deutschen Niederlassung der Aktive Optiker Marketing GmbH.
3.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Aktive Optiker Marketing GmbH, 01.08.2008


